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GRI SECTOR STAN­DARD REF. NO.

 

SDGs

 

Kommentar / Information

GRI 306: Abfall 2020

3-3 Management von wesentlichen Themen

 

An unsere Aktionäre (Nachhaltigkeit (Berichtsstandards und wesentliche Themen, Klima & Umwelt))

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

306-1 Anfallender Abfall und erhebliche abfallbezogene Auswirkungen

 

An unsere Aktionäre (Nachhaltigkeit (Klima & Umwelt))

 

 

 

 

 

 

 

 

 

(3), (6), (12), 13, (15)

 

 

306-2 Management erheblicher abfallbezogener Auswirkungen

 

An unsere Aktionäre (Nachhaltigkeit (Klima & Umwelt))

 

b. c.

 

Nicht anwendbar

 

Die Angaben 306-2 b. und c. sind nicht relevant für unsere Auswirkungen in Bezug auf das Thema Abfall. Bei der ProSiebenSat.1 Group fallen aufgrund der Tätigkeiten im Wesentlichen Abfälle aus normalen Bürotätigkeiten an, die über zertifizierte Entsorger der Wiederverwertung oder der umweltgerechten Entsorgung zugeführt werden.

 

 

 

(3), (6), (12), 13, (15)

 

 

306-3 Angefallener Abfall

 

An unsere Aktionäre (Nachhaltigkeit (Klima & Umwelt))

 

 

 

 

 

 

 

 

 

(3), (6), (12), 13, (15)

 

Gesamtgewicht wird berichtet. Weitere Aufschlüsselung nicht wesentlich, da nicht wesentlich für das Verständnis unserer Auswirkungen.

306-4 Von Entsorgung umgeleiteter Abfall

 

 

 

306-4

 

Nicht anwendbar

 

Die Angabe 306-4 ist nicht relevant für unsere Auswirkungen in Bezug auf das Thema Abfall. Bei der ProSiebenSat.1 Group fallen aufgrund der Tätigkeiten im Wesentlichen Abfälle aus normalen Bürotätigkeiten an, die über zertifizierte Entsorger der Wiederverwertung oder der umweltgerechten Entsorgung zugeführt werden.

 

 

 

(3), (6), (12), 13, (15)

 

 

306-5 Zur Entsorgung weitergeleiteter Abfall

 

 

 

306-5

 

Nicht anwendbar

 

Die Angabe 306-5 ist nicht relevant für unsere Auswirkungen in Bezug auf das Thema Abfall. Bei der ProSiebenSat.1 Group fallen aufgrund der Tätigkeiten im Wesentlichen Abfälle aus normalen Bürotätigkeiten an, die über zertifizierte Entsorger der Wiederverwertung oder der umweltgerechten Entsorgung zugeführt werden.

 

 

 

(3), (6), (12), 13, (15)